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Frühbehandlung

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung beginnt i. d. R. zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr (d.h. im Milchgebiss oder in der frühen Phase des Zahnwechsels).

Eine frühe Vorstellung bei einem Kieferorthopäden ist daher in folgenden Fällen sinnvoll:

  • Sind Milchzähne z. B. durch Karies oder einen Unfall frühzeitig verloren gegangen oder mussten diese entfernt werden, dann sollte der Platz für die bleibenden Nachfolger gehalten werden, um ungewünschte Zahnwanderungen zu vermeiden. In diesen Fällen wird dann ein sog. Lücken- oder Platzhalter eingesetzt.
  • Behält ein Kind eine ungünstige Angewohnheit wie z. B. Daumenlutschen bei, kann dadurch ein offener Biss entstehen. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die oberen und unteren Schneidezähne beim normalen Zusammenbeißen nicht überlappen. Oft entwickeln sich in diesem Zusammenhang muskuläre Fehlfunktionen wie beispielsweise die Mundatmung mit fehlendem Lippenschluss, eine falsche Zungenlage und ein falsches Schlucken. Auch können diese Fehlfunktionen allein, d.h. ohne das Bestehen einer ungünstigen Angewohnheit, vorliegen und zu einem offenen Biss führen.
    Idealerweise sollte eine ungünstige Angewohnheit vor Beginn einer kieferorthopädischen Therapie abgestellt sein. Oft ist es zusätzlich sinnvoll, eine logopädische und/oder physiotherapeutische Therapie durchzuführen, um die muskulären Fehlfunktionen abzustellen und so einen dauerhaften Therapierfolg zu gewährleisten.
  • Im Zusammenhang mit weit vorstehenden oberen Schneidezähnen und/oder einem weit zurückliegenden Unterkiefer besteht oft ein vergrößerter Überbiss. Abgesehen von der ästhetischen Beeinträchtigung bestehen in diesen Fällen oft auch myofunktionelle Störungen, die von der Zahn- und Kieferfehlstellung mit verursacht werden. Dies können beispielsweise eine gestörte Aussprache, falsches Schlucken und Mundatmung sein. Wegen des gestörten Lippenschlusses besteht eine statistisch erhöhte Verletzungsgefahr für die bleibenden Schneidezähne, da die Lippen die Frontzähne bei einem Sturz nicht mehr schützend bedecken.
  • Bei einer Überentwicklung des Unterkiefers bzw. Unterentwicklung des Oberkiefers besteht oft eine sog. Progenie. Typische Anzeichen sind ein Kopfbiss (Kante-Kante-Biss der Schneidezähne) oder ein Kreuzbiss, bei dem die unteren Frontzähne beim Zusammenbeißen vor den oberen stehen.
  • Bei einem seitlichen Kreuzbiss beißen die unteren Backenzähne weiter außen als die oberen. Oft wird der Unterkiefer dadurch beim Zusammenbeißen zu der entsprechenden Seite abgelenkt. Diese Gebissfehlentwicklung wird oft durch einen zu schmalen Oberkiefer im Zusammenhang mit einem falschen Schluckmuster und einer falschen Zungenruhelage verursacht. Ohne eine Behandlung kann dies zu einer asymmetrischen Entwicklung der Kiefer führen.
  • Sind bleibende Zähne nicht angelegt oder ist es geplant, die Lücken durch die vorhandenen Zähne zu schließen. Dann kann es vorteilhaft sein, schon früh (mit ca. 8 bis 9 Jahren) Maßnahmen zu ergreifen, um die Behandlung später einfacher gestalten zu können.

Unser Tipp:

Stellen Sie Ihr Kind bereits im Kindergartenalter oder während der Grundschulzeit vor, damit obige Fehlentwicklungen rechtzeitig diagnostiziert werden und Sie sich über die Behandlungsmöglichkeiten informieren können.