Non-Compliance-Geräte
Manchmal reicht die Mitarbeit (Compliance) der Patienten/*innen nicht aus, um die gewünschte Korrektur der Zahn- oder Kieferfehlstellung zu bewirken oder sie stellen sich zu spät vor, sodass möglicherweise nicht mehr ausreichend nutzbares Wachstum für die Behandlung zur Verfügung steht. Manche Zahnbewegungen lassen sich mit konventionellen Apparaturen nicht erreichen.
In solchen Fällen können sog. Non-Compliance-Geräte eingesetzt werden. Diese werden fest mit den Zähnen oder dem Kieferknochen verbunden und bewirken die gewünschte Veränderung ohne Mitarbeit des Patienten/der Patientin.
Solche Geräte sind beispielsweise:
- Gaumennahterweiterungsapparatur, Quadhelix
- Nance-Apparatur, Pendulum-Apparatur
- Herbst-Apparatur
- BioBiteCorrector® (BBC)
- Mesial-/Distalslider, an Mini-Implantaten verankert
- Lingualbügel, Transpalatinalbogen